CORONA UPDATE
Aktualisiert am 22.01.2021 -
Die neue, ab dem 25.01.2021 gültige »Coronaschutzverordnung verlängert die bekannten Einschränkungen für den organisierten Sport. Wörtlich heißt es:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“
Das bedeutet, dass weiterhin auch der Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist.
Der Landessportbund NRW empfiehlt darüber hinaus, in allen Sportvereinen, -verbänden und -bünden den Sportbetrieb wo eben möglich auch darüber hinaus zu unterlassen, um zum Ziel der Kontaktminimierung beizutragen.
Möglich bleiben:
Auch hier empfiehlt der Landessportbund NRW, von diesen Möglichkeiten nur im absoluten Notfall Gebrauch zu machen. Das bis 31.12.2021 geltende Covid-Abmilderungsgesetz erlaubt die digitale Durchführung von Gremiensitzungen bis hin zur Mitgliederversammlung selbst dann, wenn dies in der Vereinssatzung nicht vorgesehen ist.
Der Paddelverein Wasserbummler 1932 e.V. gehört heute zu einem traditionsreichsten Vereine in der Region.
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